Elias Knell bei den nordhessischen Landschaftsgärtnern: Privatwirtschaftlichem Wettbewerb den Vorrang geben
Kommunale Betriebe stehen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Durch Änderungen der Umsatzsteuergesetzgebung werden unter bestimmten Bedingungen die Leistungen kommunaler Betriebe umsatzsteuerfrei gestellt. Auch die Novellierung der Vergabebedingungen hat zur Folge, dass die wirtschaftlichen Spielräume der öffentlichen Hand vergrößert geben. Hierbei werden unfaire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, mit denen mittelständische Betriebe zu kämpfen haben. Weitere Informationen
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